Kritische Neutralität 

Wenn selbstverständliche Begriffe in Politik und Gesellschaft fragwürdig werden, lohnt es sich einen Schritt zurückzutreten und über die Voraussetzungen und Grundannahmen nachzudenken. Frank Mathwig spürt in seinem Beitrag dem Neutralitätsbegriff nach - nicht primär als politischen Begriff. Dabei stösst er auf wichtige Unterscheidungen, die für das politische Selbstverständnis wichtig sind.

Warum nicht neutral über Neutralität gesprochen werden kann 

Die aktuelle Diskussion über die selbstgewählte, dauernde und bewaffnete Neutralität der Schweiz erinnert an die Logik von Radio Eriwan «Im Prinzip ja, aber …» Der Streit über die Neutralitätspolitik vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine wird als Identitätsdebatte geführt: Ist die neutrale Schweiz noch die Schweiz, die dem eigenen Selbstverständnis und den eigenen Werten entspricht? Oder verlangt das schweizerische Selbst- und Werteverständnis, den völkerrechtlichen Neutralitätsstatus und/oder die nationale Neutralitätspolitik neu zu justieren oder sogar aufzugeben? Die Fragen haben es in sich. Denn Neutralität eliminiert genau das, worauf Identität zielt. Dieser Spannung zwischen Neutralität und Identität gehe ich im Folgenden in drei Abschnitten nach: Zunächst breche ich eine Lanze für die Neutralität als eine unverzichtbare Perspektive und eine grundlegende Methode für das gesellschaftliche Zusammenleben. Anschliessend mache ich die gemeinschaftlichen Lebenswelten als Gegenposition zur Neutralität stark. Und abschliessend frage ich nach dem Verhältnis von Neutralität und Solidarität. Politische Neutralität spielt in meinen Überlegungen nur eine Nebenrolle. Mich interessiert vor allem die Bedeutung von Neutralität für die Art und Weise, wie wir leben und denken. 

Neutralität im Alltag 

Neutralität begegnet in vielen alltäglichen und vertrauten Zusammenhängen, auch wenn der Begriff häufig nicht auftaucht. Wie selbstverständlich und unverzichtbar Neutralitätsvorstellungen sind, zeigt eine kleine Liste: 

Neutralität als Nichtbeteiligung

Ohne neutrale Schiedsrichter:innen kommt kein ernsthaftes Match zustande. Sie sorgen für einen regelkonformen Ablauf des Spiels. Gemäss «Merkblatt für die Schiedsrichter» der schweizerischen Schiedsrichter-Kommission schaffen Schiedsrichter:innen Tatsachen: «Als Tatsachenentscheid wird jeder mit dem Spiel zusammenhängende Entscheid bezeichnet, welcher die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten (Sachverhalt) beinhaltet. Diesen stellt der Schiedsrichter nach seiner Überzeugung fest und fällt auf Grund dieser Feststellung den Entscheid». (10) Dagegen können die Spieler:innen schriftlich Protest einlegen, der von den Schiedsrichter:innen kommentarlos entgegengenommen werden muss, denn: «Jede Einmischung bedeutet eine Verletzung der neutralen Stellung des Schiedsrichters.» (44) Die Macht von Schiedsrichter:innen, Tatsachen zu schaffen, wird also mit ihrer neutralen Position begründet. 

Neutralität als Indifferenz

Auch im wirklichen Leben kann es nötig werden, sich selbst aus dem Spiel zu nehmen. Natürlich ist das unmöglich, weil ein Leben ohne Selbstbeteiligung kein Leben, sondern der Tod wäre. Deshalb kann Nichtbeteiligung nur mit Hilfe methodischer Tricks simuliert werden. Die bekannteste Strategie präsentiert Iustitia, die Göttin der Gerechtigkeit. Sie wird in der einen Hand mit dem Schwert des Richtens, in der anderen Hand der Waage des abwägenden Urteilens dargestellt und – darauf kommt es in unserem Zusammenhang an – ihre Augen sind verbunden. Das richterliche Urteil soll «ohne Ansehung der Person» erfolgen. In übertragener Weise begegnet die Indifferenz gegenüber der Person im religionsneutralen Rechtsstaat, der die Moral, Religion und Weltanschauungen seiner Bürgerinnen und Bürger ausblendet. Die Neutralität des Wegsehens gilt seit der Antike als Voraussetzung für die Gleichbehandlung vor Gericht und für ein gerechtes Urteil. Das Gegenteil zum gleichmachenden Nichtsehens ist der Rassismus, bei dem das Urteil vollständig durch ein sichtbares Merkmal der Person bestimmt wird. 

Neutralität als Objektivität

Die empirischen und Naturwissenschaften verwenden grosse Anstrengungen darauf, den wissenschaftlichen Blick von allen verfälschenden Einflüssen subjektiver Wahrnehmungen zu reinigen, um zu objektiven Ergebnissen oder Daten zu gelangen. Objektiv ist eine Beobachtung genau dann, wenn das Beobachtete unter identischen Bedingungen immer gleich gesehen wird. Das, was beobachtet wird, darf nicht von der beobachtenden Person abhängen. Diese ideale Form der Beobachtung gibt es nicht in der realen Welt, sondern nur unter künstlichen Laborbedingungen. 

Neutralität als Überparteilichkeit

Die wissenschaftliche Idee der Objektivität wird auch auf andere Bereiche übertragen. Früher warben Tageszeitungen mit dem Attribut der Un- oder Überparteilichkeit, um damit kenntlich zu machen, dass die Beiträge keiner Parteipolitik verpflichtet sind. Zivilgesellschaftliche Institutionen und Vereine signalisieren damit, dass sie Interessen quer durch alle politischen Lager hindurch vertreten.

Neutralität als Toleranz

Neutralität im Alltag konfrontiert mit ganz anderen Herausforderungen als wissenschaftliche Laborsituationen. Das Paradebeispiel ist die Toleranz. Sie ist die nervenaufreibende Form der Gleich-Gültigkeit gegenüber Überzeugungen und Handlungen, die aus fester Überzeugung und aus guten Gründen abgelehnt werden. Die Zumutung besteht darin, genau das zuzulassen, was für die eigene Person schlechterdings unakzeptabel ist. Wer Toleranz einfordert, vertritt die paradoxe Ansicht, dass «es falsch [wäre], das Falsche nicht zu tolerieren.» Strittig ist die Reichweite von Toleranz: Muss etwa Intoleranz toleriert werden oder würde damit die eigene Toleranz ad absurdum geführt. 

Neutralität als Egalität

Eine methodisch anspruchsvolle Weiterentwicklung der Toleranz begegnet in philosophischen Diskurstheorien. Sie gehen davon aus, dass Personen nicht von sich und ihren Interessen absehen können. Weil es keine Neutralität gegenüber der eigenen Person gibt, kann lediglich die Gleichberechtigung der Interessen aller eingefordert werden. Die eigenen Beiträge sollen nicht neutralisiert werden, aber sie dürfen nicht mehr Gewicht beanspruchen, als die Beiträge jeder anderen Person. Neutralisiert werden nicht die subjektiven Überzeugungen, sondern die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Menschen, um ihre Überzeugungen durchzusetzen. 

Neutralität als Folgenlosigkeit

Gerade in Mode ist der der Begriff der Klimaneutralität. Dahinter steht die Forderung, dass kein Handlungssystem klimaschädigende Spuren hinterlassen dürfe. Handeln muss am Ende auf das Klima den gleichen Effekt haben, als wenn es gar nicht stattgefunden hätte. Weil ein klimatisch folgenloses Handeln aus physikalischen Gründen unmöglich ist, fordert Klimaneutralität die Neutralisierung der schädigenden Wirkungen eines Handelns durch ein klimagünstiges Gegenhandeln.

Neutralität als externe Norm

Antigones Bruder Polyneikes war als Staatsfeind getötet worden und durfte nach geltendem Recht nicht bestattet werden. Die Schwester widersetzte sich dem Verbot und berief sich auf die ungeschriebenen Gesetze (agraphoi nomoi). Im Blick darauf, was sich Menschen wechselseitig schulden, hätten die ungeschriebenen Gesetze höhere Geltung als alles menschengemachte staatliche Recht. Abraham geht, wie der Philosoph Omri Boehm kürzlich bemerkt hat, noch einen Schritt weiter. Er begründete seinen Ungehorsam gegen die göttliche Forderung, seinen Sohn Isaak zu opfern, mit einer höheren Gerechtigkeit, der sogar Gott unterworfen sei. In beiden archetypischen Geschichten geht es um eine Neutralisierung von Rechts- und Machtverhältnissen im Namen einer höheren, ontologischen oder metaphysischen Verpflichtung. 

Neutralität als Unbefangenheit

Was aber, wenn das metaphysische Wissen verloren gegangen ist? Die neuzeitliche politische Philosophie behilft sich mit dem Gedankenspiel vom Naturzustand und dreht den Spiess um. Sie geht nicht mehr von einer vorgegebenen Ordnung aus, sondern von einem Urzustand vollständiger Unordnung. Der fiktive Naturzustand ist eine Situation, in der Menschen ohne gesellschaftliche Ordnungen, moralische Regeln und geltende Gesetze existieren. Wenn unter diesen Bedingungen eine politische Ordnung gefunden werden soll, kann niemand auf die eigenen Vorteile spekulieren, weil der Status der Menschen in jeder zukünftigen Gesellschaft unbekannt ist. Der Philosoph John Rawls war davon überzeugt, dass das Gedankenexperiment vom neutralisierenden Unwissen die beste Voraussetzung sei, um einen fairen politischen Gesellschaftsvertrag auszuhandeln.   

Die Beispiele zeigen, dass Neutralität im direkten oder übertragenen Sinn viel häufiger im Spiel ist, als auf den ersten Blick zu vermuten wäre. Neutralität hat die Aufgabe einer Art Gegenprobe oder Korrekturprogramm für den politischen, gesellschaftlichen und sozialen Alltag. Einen neutralen Standpunkt aufzusuchen bedeutet, über die vertrauten lebensweltlichen Praktiken hinauszugehen. Neutralität präsentiert nicht den Normalfall, sondern die Ausnahme. Alle genannten Aspekte haben einen gemeinsamen Kern: Neutralität bildet ein feinmaschiges Netz, das aus der Welt menschlichen Urteilens, Entscheidens und Handelns alles Subjektive herausfiltert: Affekte, Emotionen, moralischen Intuitionen, Eigeninteressen, Loyalitäten, Beziehungen usw. Einen neutralen Standpunkt einzunehmen bedeutet, sich neben sich zu stellen und von sich selbst, den eigenen Antrieben, Interessen und Bezügen zu abstrahieren.

Neutralität präsentiert nicht den Normalfall, sondern die Ausnahme.

Neutralität imaginiert einen Standpunkt hinter einem «Schleier des Nichtwissens» (John Rawls) über sich selbst und über die anderen. Die Person urteilt, entscheidet und handelt zwar selbst, aber so, als wäre sie nicht sie selbst, sondern jede x-beliebige Person. Und die Person, über die geurteilt wird, ist zwar das konkrete Gegenüber, aber so, als wäre sie nicht diese, sondern jede x-beliebige Person.  

Nun hätte nicht einmal die radikalste subjektkritische Reinigungstruppe, die idealistische Philosophie, behauptet, dass Menschen einen neutralen Standpunkt einnehmen könnten. Deshalb konstruierten sie eine Neutralitätsinstanz in einem eigenen Bereich: die transzendentale Vernunft. Das Argument lautete: Damit die gleiche Freiheit für alle Menschen möglich ist, muss der neutrale Standpunkt einer allgemeinen Vernunft vorausgesetzt werden. In einer nachmetaphysischen Welt werden die Ansprüche tiefer gelegt und an Ordnungen und Institutionen übertragen: Eine Amtsperson schlüpft in eine institutionelle Rolle, hinter der sie selbst – so gut und weit wie möglich – verschwindet. Eine Richterin macht sich mit Hilfe genau festgelegter Verfahren blind gegenüber ihren eigenen Intuitionen und Vorurteilen. Ein Wissenschaftler eliminiert die subjektiven Einflüsse seiner Beobachtungen mit Hilfe wissenschaftlicher Theorien und Methoden. Die Diskussionsrunde, entkoppelt die Äusserungen von den Personen, die sie vorbringen, damit nur die Argumente selbst zählen.  

Zusammenfassend lässt sich sagen: Neutralität ist das unverzichtbare Therapieprogramm gegen die Herrschaftslogik der Macht der Stärkeren, gegen die Tragik unbewusster Fehlwahrnehmungen, gegen die Fallstricke egozentrischer Täuschungen und gegen die Verführung durch bornierte Vorurteile. Zwar ist die neutralisierende Medizin nicht das Leben, aber ohne diese Medizin könnten nur die Robustesten überleben. Neutralität ist kein Programm, wie Menschen leben können, aber ein unverzichtbares Merkmal von Institutionen, in denen Menschen frei und in gerechten Verhältnissen leben können.  

Wie Menschen leben 

Neutralität gehört in den Zusammenhang von menschlicher Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Sie arbeitet sich an zwei unhintergehbaren anthropologischen Tatsachen ab: 1. Menschen können ihre Subjektivität nicht verlassen. Sie stecken in ihrem Leben und in ihrer Persönlichkeit fest. Und 2. Um leben zu können, sind Menschen immer auf andere Menschen angewiesen. Die Spannung zwischen dem «Ich» des In-sich-selbst-Steckens und dem «Du» und «Wir» des Angewiesenseins-auf-andere lässt sich nicht aufheben. Wir kommen nicht aus uns heraus, aber müssen, um leben zu können, über uns hinaussehen und -gehen können.  

Das Über-uns-hinaus-gehen-Können meint hier etwas völlig anderes als bei der Neutralität. Wenn der neutrale Standpunkt einer ist, der von jeder beliebigen Person eingenommen werden kann, und der sein Gegenüber wie jede beliebige Person behandelt, dann gilt für menschliche Sozialverhältnisse genau das Umgekehrte: Es ist gerade nicht beliebig, mit welchen Menschen wir unser Leben teilen. Während der neutrale Standpunkt die individuellen Merkmale der Person ausblendet, kommt es in menschlichen Beziehungen genau auf diese Individualität und Einzigartigkeit an.

Während der neutrale Standpunkt die individuellen Merkmale der Person ausblendet, kommt es in menschlichen Beziehungen genau auf diese Individualität und Einzigartigkeit an.

Soziales, geteiltes Leben gibt es nur aus der Beteiligungsperspektive, mit Haut und Haaren, ohne Netz und doppelten Boden, um Kopf und Kragen, mit allem, was wir an uns und anderen schätzen und mit allem, worauf wir bei uns und anderen gerne verzichten würden. Neutralität präsentiert nicht den Normalfall, sondern die Ausnahme. Leben von einem neutralen Standpunkt aus wäre geradezu eine pathologische und asoziale Lebensweise, in der es weder ein «Ich und Du» noch ein «Wir» gäbe, sondern nur unverbundene, atomare Einzelwesen. Nicht die Mitmenschen an sich machen unser Leben lebenswert, sondern die Qualität der emotionalen Bindungen und sozialen Beziehungen mit den Menschen, mit denen wir unser Leben teilen. Das zeigt ein kurzer Blick auf die Gegenbegriffe von Neutralität.  

3.2 Kontextbezogene Gegenbegriffe

Wie Neutralität sind auch ihre Gegenbegriffe abhängig vom Kontext, auf den sie bezogen sind. Jedem der oben genannten Aspekte von Neutralität kann ein spezifisches Kontrastkonzept gegenübergestellt werden – also: 1. Nichtbeteiligung versus Engagement; 2. Indifferenz versus Solidarität; 3. Objektivität versus Empathie; 4. Überparteilichkeit versus Parteilichkeit; 5. Toleranz versus Identifikation; 6. Egalität versus Exklusivität; 7. Folgenlosigkeit versus Zurechnung; 8. übergeordnete Norm versus Interesse und 9. Unbefangenheit versus Beteiligung. Die Gegenbegriffe bezeichnen soziale Haltungen und Handlungsweisen, wie Menschen gemeinschaftlich und gesellschaftlich verbunden sind. Dabei geht es in den meisten Fällen um positive moralische und soziale Qualitäten, also um Eigenschaften, die wir an Menschen besonders schätzen. Eine solche Hochachtung besteht nicht gegenüber der Neutralität. Mehr noch, sie offenbart in der Gegenüberstellung ihre massiven Defizite. Zwei Kritikpunkte springen besonders ins Auge, die auch für die aktuelle politische Diskussion wichtig sind: Ein neutraler Standpunkt erklärt (1.) die Person, die ihn einnimmt, für irrelevant und verhält sich (2.) gleichgültig gegenüber den Personen, denen neutral begegnet wird.  

Die Kritik an der Irrelevanz lässt sich am Beispiel der Schiedsrichter:innen verdeutlichen. Sie haben zwar die Definitionshoheit über das Spiel, aber keine Chance, ihre eigenen Absichten und Sympathien einzubringen. Obwohl die Schiedsrichter:innen auf dem Spielfeld präsent sind, dürfen sie nicht mitspielen und können deshalb auch kein Spiel gewinnen. Sie regeln den Spielverlauf, aber sind für den Spielzweck irrelevant. Niemand spielt oder besucht ein Match wegen der Schiedsrichter:innen. Ihre Macht ist für sie selbst nutzlos und hat einen hohen sozialen Preis: Ihre neutrale Position macht sie einsam, weil sie die einzigen Personen auf dem Platz sind, die zu keiner Mannschaft gehören.  

Die kritisierte Gleichgültigkeit wird symbolisiert durch die drei berühmten Affen, die sich Augen, Ohren und Mund zu halten. Sie können zwar sehen, hören und sprechen, aber weigern sich. Sie symbolisieren einen Opportunismus der Selbstverleugnung, der entweder keine Position hat oder – aus Bequemlichkeit – die eigene Position nicht äussert oder – um eines persönlichen Vorteils willen – die eigene Position verschweigt. Eine anspruchsvolle Version der opportunistischen Affen begegnet in Robert Musils «Der Mann ohne Eigenschaften» und Max Frischs «Mein Name sei Gantenbein». Natürlich verfügt die eine Hauptfigur über Eigenschaften, weil sie andernfalls kein Mensch wäre. Aber diese Eigenschaften sind von ihrer Persönlichkeit abgespalten. Und der andere Protagonist macht zwar Erfahrungen, kann sich aber nicht für eine Lebensgeschichte entscheiden. Bei beiden Figuren verbindet sich ihr Erleben nicht zu einer Biographie. Der eine probiert Eigenschaften, der andere Geschichten «an, wie Kleider». Beide neutralisieren ihre Identität, mit der Konsequenz, dass sie für ihre Mitmenschen unkenntlich und ihre Beziehungen zu den Mitmenschen bedeutungslos werden. «Der eigenschaftslose Mensch entfernt sich vom Leben objektiv distanzierend, während der Mann mit Eigenschaften in das Leben eingreift und sich subjektiv bindet.» Die Tragik der neutralen Leben beider Romanfiguren besteht in ihrer Bindungslosigkeit und Unverbindlichkeit. Beide führen ein Leben, das keine Erwartungen hat und von dem niemand etwas erwarten kann. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Neutralität passt nicht in unsere Lebenswelten, in denen Menschen in Beziehungen leben und wechselseitig Verantwortung übernehmen. Empathie, Solidarität und Verantwortung gründen in fundamentalen «Wir»-Verhältnissen zwischen Menschen – als Partner:innen, Eltern, Kinder, Familienmitglieder, Freund:innen, Gleichgesinnte, Gemeinschafts- oder Gesellschaftsmitglieder. Das beteiligte «Ich» existiert überhaupt nur in der Beziehung zu denjenigen, um die es sich sorgt. Auch der neutrale Standpunkt ist auf andere gerichtet, aber aus einer entgegengesetzten Perspektive. Das neutrale «Ich» ist mit niemandem verbunden und darf es auch nicht sein. Sein Gegenüber ist die imaginierte Person, an deren Stelle jede beliebige Person treten kann. Die andere Person ist lediglich das Objekt eines denkenden «Ich», dem nicht wirklich begegnet werden kann. 

Zweifellos wirkt der neutrale Standpunkt rational unterkühlt und emotional vertrocknet. Neutralität hat eine Art Teflon-Oberfläche, an der alles Empörende und Entsetzliche unbeeindruckt abperlt. Der Eindruck wird durch die aktuellen Debatten über politische Neutralität bestätigt. Neutralität macht keine Quote, weil sie mit unseren moralischen Intuitionen und spontanen Meinungen über Kreuz liegt, sie ignoriert oder ausbremst. Aber keine voreiligen Schlüsse! Wir wissen es selbst eigentlich viel besser: Wenn in der Beziehung nur noch die Fetzen fliegen, die Arbeit zum Spiessrutenlauf wird, die Kinder zur Revolte blasen – und manchmal auch die Eltern –, die Nachbarschaft das Kriegsbeil ausgräbt, die Freundschaftsclique an Intrigen zerbricht oder in einer von Krise zu Krise stolpernden Gegenwart kein Fuss mehr auf den Boden zu bekommen ist, spätestens dann sehnen wir uns nach einem neutralen Ort, fern ab von all den emotionalen Super-GAUs. Dann zählen nicht mehr moralische Überzeugung und Leidenschaft, dann geht es nur noch um Distanz und darum, aus dem Spiel herauszukommen, das das Leiden schafft.   

Aussenpolitik zwischen Neutralität und Solidarität

Aber was hat das alles mit der aktuellen Neutralitätsdiskussion im Zusammenhang von Waffenlieferungen in Kriegsgebiete zu tun? Das Kernproblem besteht in der oben beschriebenen Ambivalenz: In der Rolle der Schiedsrichter:in kann niemand leben. Aber ohne Schiedsrichter:in wäre das Leben höchst unsicher und gefährlich. Dahinter steht ein ethischer Grundkonflikt, für den prototypisch zwei uralte Figuren stehen: die – bereits vorgestellte – Iustitia und der barmherzige Samaritaner aus dem Gleichnis Jesu. Während die neutrale Göttin wegsieht, um alle Menschen vor dem Gesetz gleichzubehandeln, lässt sich der empathische Samaritaner vollständig dadurch den Anblick der Person bestimmen, die vor ihm liegt. Er folgt keinem Recht und keiner Moral, sondern lässt sich völlig überwältigen durch das, was er sieht. Weil er hinsieht, kann er gar nicht anders, als das zu tun, was er tut. Hinschauen und Wegsehen bilden seit Aristoteles die beiden Grundformen der Gerechtigkeit. Für den antiken Philosophen sind Iustitia und der barmherzige Samaritaner ein Team mit verschiedenen Aufgaben. Die Gerechtigkeit des Wegsehens zielt auf Gleichheit, die Gerechtigkeit des Hinsehens auf die Beseitigung der Not der Opfer von Gewalt und Ungerechtigkeit.

In der Rolle der Schiedsrichter:in kann niemand leben. Aber ohne Schiedsrichter:in wäre das Leben höchst unsicher und gefährlich

Aristoteles erkannte, was aktuell weitgehend übersehen wird: Die Gründe dafür, einen neutralen Standpunkt einzunehmen, sind nicht die Gründe, warum wir solidarische Beziehungen anstreben. Die Gewinnerin hat andere Gründe, als der Verlierer braucht. Für ein gelingendes Leben benötigen wir beides: solidarische Verbundenheit und neutrale Distanz, denn beide sind das Regulativ für die jeweils andere. Solidarität muss ihre Motive, Ziele und Mittel nüchtern prüfen, um diskriminierenden Einseitigkeiten zu entgehen. Und Neutralität muss selbstkritisch die Grenze im Blick haben, auf der ihre Distanz in verachtende Gleichgültigkeit umschlägt. Solidarität allein ist diskriminierend und reine Neutralität zynisch, mit nur einer von beiden lässt sich nicht leben. So paradox es klingt, der Dauerclinch zwischen Solidarität und Neutralität bietet eine solide Grundlage für ein gelingendes Leben.  

Das gilt auch für die Politik. Die Grundspannung zwischen Neutralität und Solidarität bereitete bereits Heinrich Bullinger einiges Kopfzerbrechen. Im Schmalkaldischen Krieg von 1546–1547 kämpfte der katholische Kaiser Karl V. gegen den protestantischen Schmalkaldischen Bund zur Wiederherstellung der altgläubigen Einheit im Reich. Die vier reformierten Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen lehnten die Bitte von Ambrosius Bla(u)rer ab, dem protestantischen Konstanz militärisch zur Hilfe zu kommen. Dafür kritisierte der Reformator Oswald Myconius seinen Zürcher Kollegen scharf: «Man hört hier manches vom Mangel an Festigkeit in Euren Predigten. Ihr vermöchtet es, das Volk mit Eurem Wort bereit zu machen zur Verteidigung der Lehre; aber es heisst, Ihr treibt es lässig, damit nicht die Euren den unglücklichen Konstanzern Hilfe bringen. Es wird eine ungeheure und ewige Schande sein für die Eidgenossenschaft und ein grosses Unglück für unsere Nachbarn, wenn wir die Frommen also dem grausamen Feinde preisgeben.»

Der Zürcher Reformator verteidigt die Neutralität der reformierten Städte, um keine militärischen Gegenreaktionen zu provozieren

Bullinger war in der Bredouille, wie seine briefliche Reaktion an den Ulmer Pfarrer Leonhard Soerin zeigt: «Gross ist die Eintracht unter allen Eidgenossen. Denn welchen Glaubens wir auch sind, darin sind alle einig, dass Gott den Sieg gibt, dass wir für unser Land das letzte leiden wollen. Wir sind gerüstet und wachen. […] Von neuem sind die Eidgenossen übereingekommen, dass sie keinem Feinde Anlass zum Angriff geben wollen. Wenn sie aber aus eigenem Übermut uns angreifen wollen, dann werden wir sie wie ein Mann mit Gottes Hilfe empfangen.»  

Der Zürcher Reformator verteidigt die Neutralität der reformierten Städte, um keine militärischen Gegenreaktionen zu provozieren. Allerdings gehört seine Neutralitätsposition in eine Welt, die – im Gegensatz zu heute – fest auf dem Boden der mittelalterlichen bellum iustum-Lehre, der Lehre vom gerechten Krieg stand. Nach der damaligen Auffassung kämpfen im gerechten Krieg das rechte Gute gegen das unrechte Böse. Unter diesen Voraussetzungen bedeutete Neutralität gegenüber der guten Sache automatisch, das Böse zu stärken. Schon im 4. Jh. hatte der Bischof Ambrosius von Mailand gewarnt: «Wer nicht gegen das Unrecht, das seinem Nächsten droht, soweit er kann, kämpft, ist ebenso schuldig wie der, der es ihm antut.» Trotzdem hielt Bullinger an seiner Überzeugung fest: Eine religiöse oder moralische Rechtfertigung des Krieges darf es nicht geben, selbst dann nicht, wenn Kirche und Staat felsenfest davon überzeugt sind, auf der guten Seite zu stehen. Nur die Verteidigung der staatlichen Souveränität akzeptierte der Reformator als legitimen Kriegsgrund. Für Bullinger verdiente das protestantische Konstanz alle Solidarität der reformierten Schweizer Städte. Sie kämpften für die rechte Sache. Genauso klar war dem Reformator, dass diese Eintracht in der Sache kein militärisches Eingreifen der Eidgenossen rechtfertigte. Eine religiöse oder moralische Legitimation des Krieges darf es nicht geben.  

Der historische Rückblick verdeutlicht, wie sehr die aktuellen Debatten über Waffenlieferungen an mittelalterliche Begründungsmuster anschliessen. Zwar beruft sich heute niemand mehr direkt auf das Jesu-Wort «Wer nicht für mich ist, ist gegen mich» (Mt 12,30). Aber bei Kyrills Umdeutung des russischen Krieges als Verteidigungsschlacht gegen den westlichen Werteverfall oder zuvor bei George W. Bushs Kampf gegen die «Achse des Bösen» gehen militärische Gewalt und religiöser Eifer Hand in Hand. Auch im sich durchsetzenden Wording der westlichen Regierungen – «die Ukraine muss siegen» – steht der Ausdruck «Ukraine» nicht nur für ein Land, sondern auch für «das Gute» und – zumindest hinter vorgehaltener Hand – für «die Sache Gottes». Obwohl sich die neutrale Schweiz solche Einseitigkeiten nicht leisten kann, steht sie vor der Frage, wie viel Solidarität mit der angegriffenen und militärisch unterlegenen Ukraine von ihr erwartet werden kann und muss.  

Die Haager Konvention von 1907, auf die der völkerrechtliche Neutralitätsstatus der Schweiz gründet, ging von einer weltpolitischen Lage aus, in der Angriffskriege noch völkerrechtlich legitim waren und Neutralität für Kleinstaaten eine attraktive sicherheitspolitische Option darstellte

Die Spannung zwischen Neutralität und Solidarität begegnet auch im modernen Völkerrecht. Die Haager Konvention von 1907, auf die der völkerrechtliche Neutralitätsstatus der Schweiz gründet, ging von einer weltpolitischen Lage aus, in der Angriffskriege noch völkerrechtlich legitim waren und Neutralität für Kleinstaaten eine attraktive sicherheitspolitische Option darstellte. Am Anfang der internationalen Nachkriegsordnung stehen die Charta der Vereinten Nationen von 1945 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Präambel der UN-Charta ruft die Staaten dazu auf, «unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren» und «Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird». Das zwischenstaatliche Wir-Verständnis wird noch überboten durch die Präambel der Menschenrechtserklärung, die die globale Menschheit – mit einem religiösen Bild – als «Familie» anspricht. Das solidarische Zusammenwachsen der Menschen und Staaten schliesst zwar die Möglichkeit staatlicher Neutralität nicht aus. Aber der Wandel des staatlichen Souveränitätsverständnisses und seine «Relativierung […] von untenher» verändern die neutralitätspolitischen Spielräume.  

Wenn die Menschheit geschwisterlich verbunden und die Staatenwelt zum gemeinsamen Schutz der Menschheitsfamilie verpflichtet ist, wo ist dann (noch) der Ort für eine nationale Neutralitätspolitik? Darf die Welt tatenlos zusehen, wie die Russische Föderation die militärisch weit unterlegene Ukraine angreift? Die westliche Welt hat reagiert, die nicht-neutralen Staaten mit militärischer und humanitärer, die neutrale Schweiz (bisher) mit humanitärer Unterstützung und Wirtschaftssanktionen. Die enorme militärische Aufrüstung nicht nur in der Ukraine, sondern weltweit, wirft zugleich die ganz andere Frage auf, die der Genfer Völkerrechtler und geistige Vater der Genfer Flüchtlingskonvention, Jean Pictet, seinem Kollegen Daniel Thürer stellte: «Sie glauben doch an die Idee, dass das Monster des Krieges mit den Mitteln des Rechts gezähmt werden kann? Und dass das humanitäre Recht fähig ist, sich Stufe für Stufe auf einen höheren Zustand der Zivilisation hin fortzuentwickeln?» 

Die Fragen nach der Solidarität mit der Ukraine und nach einem Recht, das das Kriegsmonster zähmt, markieren präzise das Spannungsverhältnis zwischen Neutralität und Solidarität. In der aktuellen Diskussion verdichtet sich die Spannung in dem einen Ausdruck «Verteidigungskrieg». Der Konflikt geht gewissermassen mitten durch den Begriff. An den beiden Wortteilen «Verteidigung» und «Krieg» scheiden sich die politischen Geister. Die moralische Solidaritätsperspektive fokussiert auf den ersten Wortteil: «Verteidigung» ist ein durch die UN-Charta garantiertes Recht angegriffener Staaten. Weil die Verteidigung auf einen unrechtmässigen feindlichen Angriff reagiert, ist sie moralisch legitimiert und verdient die Solidarität der anderen Staaten. Die rechtliche Neutralitätsperspektive konzentriert sich dagegen auf den zweiten Wortteil: «Krieg» ist gemäss dem Gewaltverbot in Artikel 2 der UN-Charta ausnahmslos verboten.

Der Konflikt geht gewissermassen mitten durch den Begriff. An den beiden Wortteilen «Verteidigung» und «Krieg» scheiden sich die politischen Geister.

Einen legalen oder legitimen Kriegsgrund kennt das Völkerrecht nicht. Beide Positionen haben eine irritierende Konsequenz: Das Zusammenfügen der beiden Ausdrücke «Verteidigung» und «Krieg» zum Begriff «Verteidigungskrieg» verfälscht Zweck und Wortlaut der UN-Charta. Das Völkerrecht erlaubt die «Verteidigung», aber nicht den Verteidigungskrieg. Umgekehrt ist der Krieg völkerrechtlich geächtet, egal ob das Wort «Angriff» oder «Verteidigung» vorangestellt wird. Die westliche Rhetorik unterstellt dagegen, dass nur Angriffskriege völkerrechtlich verboten seien und nicht Verteidigungskriege. Aber auch ein Verteidigungskrieg ist ein Krieg, und Krieg ist völkerrechtlich geächtet. Kriegerische Konflikte lassen sich nicht nach der Logik der persönlichen Notwehr im Strafrecht regeln, weil der Gesetzgeber selbst zu den Waffen greift.   

Der Begriff «Verteidigungskrieg» ist ein fake aus dem Arsenal einer politischen Moral, die die mittelalterliche Idee des gerechten Krieges wieder hoffähig macht.

Der Begriff «Verteidigungskrieg» ist ein fake aus dem Arsenal einer politischen Moral, die die mittelalterliche Idee des gerechten Krieges wieder hoffähig macht. Hatte der Staat in den 1970er und 1980er Jahren die Friedensbewegung dafür kritisiert, dass sie politisch verantwortungslos auf eine naive moralische Gesinnung setze, kehrt sich nun der Vorwurf gegen die Staaten selbst. Denn ihre militärische «Solidarität» stützt sich nicht auf geltendes Recht, sondern ausschliesslich auf die eigene moralische Gesinnung. Gegen eine Politik, die in der eigenen Moral gefangen ist, hilft nur eine Politik distanzierter Neutralität, die sich nicht zum Richter in eigener Sache macht.

Als der US-amerikanische Präsident Donald Trump sich mit unverfrorener Dreistigkeit jenseits des geltenden Rechts stellte und eine höhere Moral für sich reklamierte, war die Empörung gross. Aktuell drängt sich die Frage auf, ob sein Politikverständnis nicht längst weltweit Karriere gemacht hat. 

Die Überzeugung auf der richtigen Seite zu stehen, vernebelt den Blick für die Gegenseite, die ebenso Aufmerksamkeit verlangt, etwa die Tatsache, dass Waffen in Kriegsgebiete nicht zur Abschreckung geliefert werden, sondern für ihren tödlichen Einsatz. Die Ignoranz gegenüber den Ambivalenzen des Lebens und der Politik hat fatale Folgen. Als der US-amerikanische Präsident Donald Trump sich mit unverfrorener Dreistigkeit jenseits des geltenden Rechts stellte und eine höhere Moral für sich reklamierte, war die Empörung gross. Aktuell drängt sich die Frage auf, ob sein Politikverständnis nicht längst weltweit Karriere gemacht hat. 

Staatliche und politische Neutralität haben diese Entwicklungen nicht verhindert. Das Argument von der Zuverlässigkeit neutraler Staaten für die Staatenwelt ist fragwürdig. Denn einerseits funktioniert Zuverlässigkeit nur dann, wenn sie nicht selbst behauptet, sondern von den anderen wahrgenommen wird. Andererseits ist Zuverlässigkeit genauso wenig ein sicherheitspolitisches Konzept wie staatliche Souveränität. Beide sind vollständig abhängig von der Anerkennung der übrigen Staaten. Bereits in seinem Neutralitätsbericht von 1993 hat der Bundesrat das Verhältnis von Neutralitäts- und Sicherheitspolitik differenziert analysiert. Dahinter sollten aktuelle Diskussionen nicht aus moralischen oder identitätspolitischen Motiven zurückfallen.   


Text im Original mit Fussnoten und Quellenangaben:

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Frank Mathwig

Prof. Dr. theol.
Beauftragter für Theologie und Ethik

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Eine Antwort

  1. Dank Frank Mathwig habe ich eine klare Entscheidung getroffen …

    Einleuchtend die subtile Kritik am Begriff „Verteidigungskrieg“. Die konkrete Frage nun aber: Wie kann das Konzept der NEUTRALITÄT in Bezug auf das Verteidigungshandeln der Ukraine definiert werden?
    Ich versetze mich nun in die Rolle eines Politikers, der im Nationalrat CH aufgrund der differenzierten Auslegeordnung von Frank Mathwig entscheidet und ich entscheide mich folgendermassen:
    Ich werde Punkt 2.8. besonders gewichten: Neutralität als externe Norm. Herstellung der territorialen Integrität der Ukraine.
    Zudem betrachte ich den Barmherzigen Samaritaner (Lk 10,25-37) als umfassend gültige ethische Grundlage: «Die Gerechtigkeit des Wegsehens zielt auf Gleichheit, die Gerechtigkeit des Hinsehens auf die Beseitigung der Not der Opfer von Gewalt und Ungerechtigkeit.»

    Also: Es muss alles getan werden, dass die Ziele des Angriffkrieges von Putin nicht erreicht werden. Dies fordert „mein“ Neutralitätsverständnis.

    Darf ich so entscheiden? Was sagt die EKS dazu?

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