50 Jahre Leuenberger Konkordie: Wo stehen wir Evangelischen bei der Verwirklichung der Kirchengemeinschaft

Sehr geehrter Herr Vorsitzender 

Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums der UEK 

Sehr geehrte Synodale 

Liebe Schwestern und Brüder 

I. Die UEK in Bewegung 

Ich freue mich, heute bei Ihnen zu sein und bedanke mich herzlich für die Einladung. Vor 50 Jahren, am 16. März 1973, wurde die «Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa» im ehemaligen Tagungszentrum auf dem Leuenberg bei Basel verabschiedet. Das deshalb unter dem Namen «Leuenberger Konkordie» bekannt gewordene Dokument «setzt einen Schlussstrich unter 450 Jahre innerevangelischer Konfliktgeschichte: wechselseitige Verurteilungen, Spaltung und Trennung am Tisch des Herrn. Und sie schafft Neues: Durch die Überwindung der Lehrverurteilungen und die wechselseitige Anerkennung entsteht Kirchengemeinschaft, wir können gemeinsam das Abendmahl feiern und erkennen wechselseitig unsere Ordinationen an.» Ich kann mich in verschiedenen Kirchen zuhause fühlen, in einem lutherischen Gottesdienst in Kopenhagen genauso wie in einem methodistischen in Palermo. Weiter führte die Leuenberger Konkordie auch zur Union von Kirchen, so z.B. in Frankreich, wo sich die lutherische und reformierte Kirche 2013 zur Eglise Protestante Unie de France zusammenschlossen. Und auch die 2020 konstituierte Evangelisch-reformierte Kirche der Schweiz, zu der auch die Evangelisch-methodistische Kirche gehört, bildet die Leuenberger Konkordie im Prinzip die Grundlage der Kirchgemeinschaft. Die Union der Evangelischen Kirchen (UEK) ist einen solchen Schritt bereits viel früher gegangen und befindet sich aktuell erneut in einem strukturellen Umbruchsprozess. Im letzten Jahr hat die Vollkonferenz mit grosser Mehrheit beschlossen, Ihren konfessionellen Bund «in der Amtsperiode 2021–2027 zügig in den Rechts- und Organisationrahmen der EKD zu transformieren». Auch wenn das Ziel sehr technisch klingt und die allgemeine Kirchenentwicklung insgesamt solche Schritte nahelegt, bedeutet es einen beachtlichen Einschnitt.  

Ich habe mir zunächst die Augen gerieben, als ich in der Grundordnung der UEK vom 12. April 2003 las: «Die Union wird regelmässig prüfen, ob der Grad der Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union eine Aufgabenübertragung an die Evangelische Kirche in Deutschland möglich macht.» (Art. 3 Abs. 3). Aber beim zweiten Hinschauen gefällt mir der Absatz eigentlich ganz gut, weil er ein Bewusstsein davon vermittelt, was mit dem reformatorischen Verständnis von Kirche als «ecclesia semper reformanda» gemeint ist. Der bewusste Verzicht auf überzeitliche Geltung und die eingestandene begrenzte Haltbarkeit aller menschlichen Bemühungen sind ein besonderes Merkmal der reformierten Bekenntnistraditionen. Beispielhaft dafür steht das Zweite Helvetische Bekenntnis von 1566, dessen Vorwort Heinrich Bullinger mit dem Versprechen beendet: «Vor allem aber bezeugen wir, dass wir immer bereit sind, unsere Darlegungen im allgemeinen und im besonderen auf Verlangen ausführlicher zu erläutern, und endlich denen, die uns aus dem Worte Gottes eines Besseren belehren, nicht ohne Danksagung nachzugeben und Folge zu leisten im Herrn, dem Lob und Ehre gebührt.» Semper reformanda – die Anerkennung der dauerhaften Reformbedürftigkeit und der Wille zu beständiger Reformfähigkeit der Kirche zeugen nicht nur von einer anspruchsvollen, sondern auch einer radikalen Haltung der Reformierten. Vorgelebt hat sie der Alttestamentler unter den Reformatoren, der Genfer Jurist und Theologe Johannes Calvin. Er verstand die Kirche Jesu Christi nicht nur als wanderndes Gottesvolk, sondern wusste durch seine biografischen Erfahrungen als Glaubensflüchtling sehr genau, was der Autor des Hebräerbriefs mit seiner Ermahnung meinte, «denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir» (Hebr 13,14). Wer sich der Vorläufigkeit seines Aufenthalts bewusst ist, wird sich nicht dauerhaft einrichten.  

Für die eigene Beweglichkeit hat es enorme Vorteile, wie das Volk Israel, in Zelten unterwegs zu sein. Der Preis dafür sind aber beträchtliche Einbussen beim Komfort, bei der Sicherheit, Planbarkeit und Beständigkeit, die ein sesshaftes Leben auch den Kirchen bietet. Die Kirchen waren in ihrer Geschichte ständig mit der Herausforderung konfrontiert, in ihrer vorläufigen Heimat nicht allzu heimisch zu werden. Zu dieser vorläufigen Heimat gehört auch die historische Tatsache der Pluralität der Kirchen. Die theologische Tradition versucht die Vielzahl der Kirchen dadurch zusammenzuhalten, dass sie von Anfang an zwischen der einen geglaubten Kirche und den vielen institutionalisierten Kirchen unterschieden hat. Diese Arbeitsteilung funktioniert gut. In schwierigen Zeiten kann sie aber dem Versuch gleichkommen, den berühmten Sack Flöhe zu hüten. Das Anliegen der UEK, ihre konfessionelle Gemeinschaft in die Struktur der EKD zu überführen, ist also aus biblisch-theologischer Sicht nur konsequent. Und aus soziologischer Perspektive reduziert sie kirchliche Komplexität in Zeiten einer näher zusammenrückenden Kirchenlandschaft. Nun zeigt die Kirchengeschichte insgesamt und die Geschichte des Protestantismus im Besonderen, wie herausfordernd kirchliche Gemeinschaftsbildung ist. Es geht ja nicht nur darum, auf einem konfessionellen oder ökumenischen Kirchentag ein christlich engagiertes und interessiertes Publikum zusammenzubringen, sondern institutionalisierte Kirchen, mit eigenen Bekenntnissen, Lehrauffassungen, Traditionen, Theologien und Praktiken.  

II. Union – Gemeinschaft – Bund 

Die UEK trägt ihr verbindendes Merkmal schon im Titel. Sie bildet eine «Union». In seinem Aufruf vom 27. September 1817 im Vorfeld der Feierlichkeiten zum 300. Reformationsjubiläum ging der preussische König Friedrich Wilhelm III. mit gutem Beispiel voran: «So wie Ich Selbst in diesem Geiste das bevorstehende Säcularfest der Reformation, in der Vereinigung der bisherigen reformirten und lutherischen Hof- und Garnison-Gemeine zu Potsdam, zu Einer evangelisch-christlichen Gemeine feyern, und mit derselben das heilige Abendmahl geniessen werde: so hoffe Ich, dass dies Mein Eigenes Beispiel wohlthuend auf alle protestantische Gemeinen in Meinem Lande wirken».  Bemerkenswert ist der Wunsch des Monarchen, dass die «Union [...] nicht nur eine Vereinigung in der äusseren Form […], sondern in der Einigkeit der Herzen» sein möge. Natürlich war das eine landesherrliche Initiative, gewissermassen eine Reform(ation) top down, wobei der Herrscher mit Bedacht die Form des «Aufrufs» und nicht der «Urkunde» oder des Dekrets gewählt hatte. Die symbolische Bedeutung der königlichen Teilnahme am gemeinsamen lutherisch-reformierten Abendmahl lässt sich kaum hoch genug einschätzen. Denn nach exakt 288 Jahren kam es zu einer konfessionsübergreifenden Feier, die seit der Abendmahlskontroverse am Marburger Religionsgespräch 1529 zwischen Luther und Melanchthon auf lutherischer Seite und Zwingli und Oekolampad auf schweizerischer Seite unmöglich geworden war. In Potsdam 1817 wurde etwas in Gang gesetzt, was noch einmal 156 Jahre später in die Konkordie der damaligen Leuenberger Kirchengemeinschaft und heutigen Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) mündete.

Damit habe ich neben der «Union» bereits einen zweiten Titel für eine kirchliche Vereinigung genannt: die «Gemeinschaft» oder in der griechischen Sprache des Neuen Testaments: koinonia. Das erste Lehrgespräch der GEKE Die Kirche Jesu Christi von 1995, mit dem die Reihe der Leuenberger Texte beginnt, formuliert im Abschnitt «Der Auftrag der Christen zur Gemeinschaft (koinonia)» programmatisch: «Die Gemeinschaft der Glaubenden ist versöhnte Gemeinschaft. Sie wird in täglicher Umkehr und Erneuerung gelebt. Sie weiss von der Gefährdung und Zerbrechlichkeit aller Formen menschlicher Gemeinschaft und ist darum in Verantwortung genommen, das Evangelium als Botschaft der Versöhnung in ihrem eigenen Gemeinschaftsleben und in ihrem Verhältnis zu anderen Gemeinschaften zu bezeugen und zu leben.» Genau das hatte Friedrich Wilhelm III mit der Unterscheidung zwischen einer «Vereinigung in der äusseren Form» und einer «Einigkeit der Herzen» gemeint. Die äussere Form kann durch Verträge stabilisiert und abgesichert werden. Aber Vertragsmodalitäten schaffen keine Versöhnung, die aus den Herzen aller kommen muss. Und weil Versöhnung aus den Herzen aller kommt, ist sie so fragil, wie unsere Herzensangelegenheiten nun einmal beschaffen sind: manchmal sonnenklar und manchmal nebulös und verschwommen, manchmal mit aller Überzeugung und Tatkraft und manchmal verunsichert und verzagt. 

Das bringt mich zu einem dritten Begriff neben «Union» und «Gemeinschaft», der für mich als Reformierte natürlich unverzichtbar ist: der «Bund» oder in der hebräischen Sprache des Alten Testaments berit und der reformierten Tradition auf Lateinisch – foedus. Davon leitet sich der Name für die Föderation der reformierten Kirchen in Deutschland «Reformierter Bund e.V.» ab. Der Bund begegnet in verschiedenen biblischen Zusammenhängen. Am bekanntesten sind der Noahbund nach der Sintflut (Genesis 6,18; 9,8–17), der Abrahamsbund (Genesis 15,18–21) mit der Verheissung an den Erzvater und seine Nachkommen (Genesis 15,18–21), der Sinaibund, in dem Gott seinem Volk ewige Treue verspricht (Exodus 20,2f.; 24) und der neue, präziser der erneuerte Bund in Jesu Einsetzungsworten des Abendmahls (Lukas 22,19–20). In all diesen Bundesschlüssen schliesst Gott von sich aus und einseitig einen Bund mit seiner Schöpfung, seinem Volk und seiner Kirche. Das ist kein Vertragsschluss, der auf Gegenseitigkeit beruht, sondern ein einseitiges Treueversprechen. Der Bund zeigt, bestätigt und bewährt sich in der Treue dessen, der den Bund geschlossen hat. Die Eigenart des Gottesbundes besteht für den reformierten Theologen Karl Barth darin, dass Gott nicht nur seiner Schöpfung die Treue hält, sondern selbst für die «Gegentreue» seiner Geschöpfe sorgt. Gegentreue ist ein verrücktes Wort, aber tatsächlich trifft es den Punkt der biblischen Verheissungen: Gott selbst sorgt für unsere Treue als seine Geschöpfe und Mitglieder seiner Kirche. Die Kirche Jesu Christi ist – unabhängig was wir sonst noch darunter verstehen – in jedem Fall der Treuebeweis Gottes. Und in Kirchenbünden, Kirchengemeinschaften und Kirchenunionen soll sich diese Treue und Gegentreue Gottes widerspiegeln.  

Wenn wir einen Schritt zurücktreten und mit einem Ultrazeitrafferblick von den neutestamentlichen Gemeinden bis zur gegenwärtigen Kirchenlandschaft schauen, müssen wir feststellen: Grundsätzlich sind Kirchenvereinigungen, -gemeinschaften und -bünde eine Notlösung in der Christentumsgeschichte, die die Geschichte der einen biblisch bezeugten Kirche in der Form vieler historischer Kirchen ist. Geschichtlich gibt es Kirche nur im Plural. Aber diese Diversität ist verbunden durch das biblische Zeugnis von der einen Kirche Jesu Christi. «Ihr seid der Leib Christi und jeder von euch ein Glied» (1 Kor 12,27) und «Er ist das Haupt des Leibes, der Kirche.» (Kol 1,18). Kirche ist Kirche, sofern sie zu diesem Leib mit Christus als Haupt zugehört. Das theologische Verständnis von Kirche lässt sich historisch nicht herstellen. Denn erstens ist die Kirche mit Christus ein für alle Mal da und muss deshalb nicht erst nachträglich von uns erfunden werden. Zweitens ist Christus das Haupt der Kirche, die von unseren Köpfen in ihren historisch dynamischen Gestalten repräsentiert wird. Daraus folgt drittens, dass jede Rückkehr zu irgendeinem reformatorischen, vorreformatorischen oder vorkonstantinischen Zustand der Kirche ausgeschlossen ist. Kirche schaut vorwärts und nicht zurück. Sie hat kein historisches Erbe zu verwalten, sondern – so gut sie eben kann – Gott und seinem Wort die Treue zu halten. Deshalb sind kirchliche Vereinigungen, Unionen, Bünde oder Gemeinschaften stets etwas historisch Neues. Also: keine neue Kirche, aber neue historische Ausformungen der Kirche. Ich betone die geschichtliche Dimension ausdrücklich gegen die römisch-katholische Vorstellung von der «Reunion», die auf die «Rückführung der Getrennten in die Mutterkirche» abzielt. 

Wir können Kirche nur in der Bewegung ihrer Geschichte erkennen und erleben. Deshalb verwendet die Leuenberger Konkordie dynamische Begriffe zur Beschreibung ihrer Kirchengemeinschaft. Es geht nicht nur darum, «Kirchengemeinschaft zu erklären» und damit einen Status festzuschreiben, sondern darum, Kirchengemeinschaft praktisch «zu verwirklichen». Für diese Prozesse verpflichten sich die GEKE Mitgliedkirchen wechselseitig darauf, den «Weg zur Gemeinschaft» gemeinsam zu gehen, «das biblische Zeugnis wie die reformatorischen Bekenntnisse […] für die Gegenwart zu aktualisieren» und Differenzen in «kontinuierlichen Lehrgesprächen untereinander» zu bearbeiten. Das Kirchenverständnis der Leuenberger Konkordie kann auf die knappe Formel gebracht werden: Kirche ist dynamische gemeinschaftliche Praxis im Hören auf Gottes Wort. Das klingt sehr einfach, aber wenn wir uns darauf einigen könnten, vor allem wenn wir diesen Weg dann auch gemeinsam gehen, wäre viel gewonnen! 

III. Auf dem Weg der kirchlichen Gemeinschaft  

In der gebotenen Kürze möchte ich auf einige Herausforderungen kirchlicher Gemeinschaft eingehen, die einerseits als Erbe der Tradition vorgegeben sind und andererseits durch aktuelle Konstellationen und Konfliktlagen entstehen. Auch bei den Kirchen steckt «der Teufel im Detail». In auffälliger Ausführlichkeit behandelt die Leuenberger Konkordie die historischen Lehrunterschiede und Lehrverurteilungen zwischen einzelnen Signaturkirchen. Im Zentrum stehen die auf die Reformation zurückgehenden Bekenntniskontroversen zum Abendmahl, zur Christologie und zur Prädestination. Eine weitere bemerkenswerte Eigenart der Konkordie besteht darin, dass sie unter der Überschrift «Theologische Weiterarbeit» mit einem umfangreichen Pflichtenheft für die «gemeinsame Ausrichtung von Zeugnis und Dienst» schliesst. Dazu gehören: kontinuierliche Lehrgespräche, das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, Schriftverständnis, Verhältnis von Evangelium und Gesetz, Taufpraxis, Amt und Ordination, Zwei-Reiche-Lehre und Lehre von der Königsherrschaft Christi, Kirche und Gesellschaft, organisatorische Konsequenzen sowie ökumenische Zusammenarbeit.

Lutheraner und Reformierte unterscheiden sich nicht nur im Blick auf ihre Lehrtraditionen, sondern auch in der Art und Weise ihrer Aktualisierung. Während die lutherische Bekenntnisbildung mit der Konkordienformel von 1577 zu ihrem Abschluss kam, sind die Bekenntnisprozesse in der weltweit breit verästelten reformierten bzw. calvinistischen Tradition bis heute lebendig. Reformierte kennen keinen autorisierten, abgeschlossenen und für alle verbindlichen Bekenntniskanon. Stattdessen gibt es eine Vielzahl lokaler oder regionaler Bekenntnistraditionen, die sich sukzessive weiterentwickeln. Folgerichtig hat Georg Plasger im Anschluss an Karl Barth den Status reformierter Bekenntnisse als eine «relative Autorität» beschrieben. Unsere kirchlichen Erbschaften weisen also eine unterschiedliche Plastizität und Geschmeidigkeit auf. Diese konfessionskirchlichen Eigenarten müssen wechselseitig geachtet und respektiert werden. Es geht darum, die Verbindlichkeit eines lutherischen Bekenntnisverständnisses durch die reformierte Brille des Reichtums der vielfältigen Bekenntnistraditionen wahrzunehmen. Entsprechend hält die GEKE in einem upload ihres ersten Lehrgesprächs Die Kirche Jesu Christi in einem weiteren Lehrgespräch über Kirchengemeinschaft. Grundlagen und Perspektiven von 2018 fest: «Nicht die Übereinstimmung in einzelnen Bekenntnisformulierungen, sondern die Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums ist konstitutiv für die Gemeinschaft in Wort und Sakrament.» Zum gleichen Ergebnis kommt der Bericht der Gemeinsamen Kommission des Lutherischen Weltbundes (LWB) und des Weltbundes der Gemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) Communion: On Being the Church.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die GEKE intensiv ihr Pflichtenheft abgearbeitet. Nach einer Phase von Lehrgesprächen zu den Grundlagen der Kirchengemeinschaft konnte sie ihren Schwerpunkt stärker auf die praktischen Aufgaben legen. Anlässlich ihres 25jährigen Bestehens nimmt die GEKE-Vollversammlung in Belfast 2001 eine Neufokussierung vor: «Ziel ist, die theologischen und ethischen Aspekte und die humanitären Konsequenzen politischer Entscheidungen aus der Sicht des Evangeliums gemeinsam zu erörtern, in grundlegenden Fragen die protestantischen Stimmen zu bündeln und sie in der europäischen Öffentlichkeit zur Sprache und zu Gehör zu bringen.» Stärker ins Zentrum rücken politisch-ethische und bioethische Fragen im Blick auf die konkreten Entwicklungen in Europa. 

Ich möchte nur einen Aspekt herausgreifen, der zwar nur ganz am Rand auftaucht, aber aus meiner Sicht die heutige Situation der GEKE treffend auf den Begriff bringt. Es handelt sich nochmals um einen ungewöhnlichen Ausdruck: den «Protestantischer Korridor». Der Begriff begegnet im Rahmen der in den Kirchen sehr kontrovers diskutierten Themen Reproduktionsmedizin, Geschlecht und Sexualität. Der «Korridor» wird als Metapher für ein hermeneutisches Prinzip vorgestellt. Im Zentrum stehen drei Anliegen: 1. Der Korridor beschreibt den Spielraum «authentischer evangelischer Positionen», innerhalb dem «eine Auseinandersetzung und moralische Beurteilung stattfinden kann. Der Korridor mag an manchen Stellen schmaler sein als an anderen, und bei manchen Kernfragen kann er sich zu einem einzelnen Standpunkt verengen». 2. «Die Grenzen des ‹Korridors› zu definieren und die Bedingungen zu klären, unter denen evangelische Meinungsverschiedenheiten in diesen Fragen ausgetragen werden sollten, kann zu einer Lösung dieser Differenzen» beitragen. 3. Der protestantische Korridor weist in eine Richtung, in der sich die Urteilsfindung bei allen Unterschieden gemeinsam bewegt. Der gemeinsame Richtungssinn ermöglicht es, kontinuierlich und gegenseitig um ein erneuertes Verständnis gemeinsamer Überzeugungen zu ringen. Die Reformatoren waren Meister der Korridorerkundung in Form kontroverser aber regelgeleiteter Disputationen. 

Korridore haben den Vorteil, nebeneinander gehen zu können. Ihre Funktion besteht wesentlich darin, nicht auf der Stelle zu treten, sondern sich fortzubewegen. Darüber hinaus sind Korridore «offene Räume, in denen nicht schon alles so arrangiert ist, als wüsste man bereits, was die andere Person, die man erwartet, benötigt oder schätzt». In ihnen geht es nicht darum, das Neue lediglich als Anwendungsfall oder Bestätigung von längst Bekanntem zu begreifen. Vielmehr liegt die Chance von Korridoren darin, dass sie nicht bis zum Rand vollgestellt sind mit unserem ganzen Überzeugungsmobiliar. Deshalb laden sie dazu ein, sie überhaupt erst gemeinsam einzurichten. Natürlich sind das nur Bilder. Aber sie lassen damit Platz für das Wirken des Geistes Gottes, ohne das es keine kirchliche Gemeinschaft geben kann. 

Wo stehen wir Evangelischen in der Verwirklichung der Kirchengemeinschaft? Wir stehen nicht. Wir bewegen uns vorwärts. Als verschieden institutionalisierte Kirchen im Horizont der einen geglaubten Kirche mit Jesus Christus als Haupt. Wir definieren Korridore, entlang der Themen, die noch der Versöhnung bedürfen und in denen wir uns nach vorne bewegen.  

Obwohl es Männern manchmal abgesprochen wird, hatte der Apostel Paulus ein klares multi tasking-Verständnis von Kirche als Leib mit seinen verschiedenen Gliedmassen. Der Fuss soll nicht zur Hand und das Knie nicht zum Ellenbogen werden. Es ist nicht wichtig, ob das Zusammenspiel der Körperteile als «Union» oder «Gemeinschaft» beschrieben wird. Worauf es ankommt, ist das Vertrauen auf das Bundesversprechen Gottes, dass sich die Glieder des kirchlichen Leibes die Treue halten und dadurch verbunden bleiben in einem Organismus. Kirchliche Aushandlungsprozesse können manchmal anspruchsvoll und aufreibend sein. Aber auch sie können darauf bauen, dass Gott nicht nur uns die Treue hält, sondern auch dafür sorgt, dass wir in unseren kirchenleitenden Entscheidungen ihm und uns die Treue halten.

Rita Famos hat diese Rede an der UEK-Versammlung (Union der Evangelischen Kirchen) gehalten im November 2023


Text im Original mit Fussnoten und Quellenangaben:

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Rita Famos

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