Wie viel Religion darf es sein ?

Die Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften und Staat auf Bundesebene stärken, alles so lassen, wie es ist, oder im Gegenteil die letzten Relikte der Staatsreligion dekonstruieren? Die vom Polit-Forum anlässlich des 175-jährigen Bestehens der Bundesverfassung organisierte Diskussion drehte sich um diese Perspektiven.

Einige Bedürfnisse nach Veränderungen | Urs Brosi

In seinem Einführungsreferat stellte Urs Brosi (Generalsekretär der römisch-katholischen Zentralkonferenz und Jurist) die Situation des Verhältnisses zwischen Religionsgemeinschaften und Bundesstaat dar und verglich sie insbesondere mit den Nachbarländern, die ebenfalls ein System der Anerkennung von Religionsgemeinschaften haben (Österreich, Deutschland und Italien).

Während in der Schweiz vier Familien von Religionsgemeinschaften von den Kantonen anerkannt werden, sind in Österreich nicht weniger als 16 Gemeinschaften staatlich anerkannt.

Brosi identifizierte drei mögliche Entwicklungspfade für die Verbindung zwischen Religionsgemeinschaften und dem Bundesstaat, insbesondere in Richtung eines Religionsartikels - wie dies vom SEK-Präsidenten Thomas Wipf und durch den Versuch der EVP, eine parlamentarische Initiative zu starten, im Jahr 2010 unterstützt worden war.

Erstens die Einführung einer kleinen Anerkennung auf Bundesebene, die einer größeren Anzahl von Gemeinschaften den Zugang zum Seelsorgedienst ermöglichen soll, wodurch die Rechtswirklichkeit besser auf die religiöse Vielfalt der Schweiz abgestimmt wird.

Zweitens die Stärkung des Austauschs zwischen Bundesämtern und Religionsgemeinschaften im Rahmen von Konsultationsprozessen bei Änderungen oder dem Schreiben neuer Gesetze.

Drittens die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Zusammenarbeit, die de facto zwischen Religionsgemeinschaften und dem Bundesstaat stattfindet - dies betrifft die Armeeseelsorge und die Seelsorge in den Bundeszentren für Asylsuchende.

Podiumsdiskussion

Die Redner der Podiumsdiskussion und das Publikum setzten den Austausch über die Stärkung der Beziehungen zwischen Bund und Religionsgemeinschaften fort.

Solidarität und Verantwortung | Rita Famos

Rita Famos (Präsidentin der EKS), hob das Engagement der etablierten Kirchen für eine Erweiterung der Anerkennung von Religionsgemeinschaften hervor. Sie betonte auch, wie wichtig es sei, der Entfaltung der Religion in der Schweiz einen politischen Rahmen zu geben und die Religionsgemeinschaften nicht nur an ihre Rechte, sondern auch an ihre Pflichten zu erinnern - zum Beispiel im Rahmen der Massnahmen in der Covid-19-Krise.

Zwar hält sie ein Bundesamt für Religionen nicht für notwendig, doch wäre es für sie wünschenswert, wenn es auf Bundesebene eine Instanz gäbe, die Expertise zu dieser Thematik gewährleisten könnte - vielleicht im Innen- oder Justizdepartement. Eine kleine Anerkennung auf Bundesebene kann nicht ohne Änderungen auf kantonaler Ebene erfolgen. Die kantonale Souveränität müsse gewahrt bleiben.

Werte und Kompetenz | Marianne Binder-Keller

Marianne Binder-Keller (Nationalrätin, Die Mitte) betonte ihrerseits die Integrationskraft, die Religionsgemeinschaften - vor allem die etablierten Kirchen - leisten. Sie bieten ihrer Meinung nach auch ein Rückgrat in Bezug auf Werte für die heutige Schweizer Gesellschaft. Selbst wenn ihre Mitglieder weniger werden, bleibt ihre Marke bestehen.

Sie wies auch darauf hin, dass es auf der Ebene der parlamentarischen Debatte an Fachwissen zur religiösen Thematik fehle. In diesem Zusammenhang scheint ihr eine bessere Integration auf Bundesebene wünschenswert zu sein - vielleicht durch die Wiederaufnahme des Initiativprojekts für einen Religionsartikel? Sie ist sich jedoch weniger sicher, ob auf Bundesebene eine Instanz eingerichtet werden sollte, die den Dialog mit den Religionsgemeinschaften sicherstellt. Die Initiative sollte von ihnen ausgehen - zum Beispiel über den Schweizerischen Rat der Religionen.

Pflege und Mobilität | Antonius Liedhegener

Antonius Liedhegener (Professor für Politik und Religion an der Universität Luzern) betonte, dass die Umsetzung der Religionsfreiheit auf Bundesebene von entscheidender Bedeutung sei. Dies ist der Ausgangspunkt und die Grundlage für jede weitere Arbeit an dem Thema. Die Entwicklung eines Regulierungsrahmens sollte weniger im Modus des Zwangs als vielmehr im Modus der Fürsorge gedacht werden (Religionshege).

Liedhegener wies auf die Notwendigkeit hin, das Instrument der kleinen Anerkennung weiterzuentwickeln. Die Schweiz von 1848 war eine Territorialgesellschaft, und die Organisation der Religionsgemeinschaften folgte diesem Prinzip. Die heutige Schweiz ist von einer hohen Mobilität geprägt, die nicht zuletzt durch die Migration bedingt ist - wobei gerade die Religionsgemeinschaft den Prozess des Ankommens erleichtern kann. Diese Änderung erfordert Anpassungen in den Modalitäten der Anerkennung.

Struktur und Dialog | Vincent Depaigne

Für Vincent Depaigne (Koordinator der Europäischen Union für den Dialog mit Kirchen, religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften und mit nichtkonfessionellen Organisationen) hat die Bundesverfassung etwas Barockes an sich - insbesondere im Hinblick auf den Artikel über das Verbot des Baus von Minaretten. Er betonte jedoch die strukturelle Analogie zwischen der Europäischen Union und der Eidgenossenschaft.

In beiden Fällen gibt es eine Bestätigung der Souveränität der Mitgliedsstaaten darüber, wie die Beziehung zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat gestaltet werden soll. Mit Artikel 17 a.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Europäische Kommission jedoch ein Instrument geschaffen, um einen regelmäßigen Dialog mit Religionsgemeinschaften und nichtkonfessionellen Organisationen zu pflegen und zu entwickeln. Sie ermöglicht insbesondere die Entwicklung des interreligiösen Dialogs.

Was ist mit Atheisten? | Die Öffentlichkeit

Aus dem Publikum kamen mehrere Fragen, da die Zahl der Menschen ohne Religionszugehörigkeit zunimmt und Freidenkerorganisationen anerkannt werden. Würde die neue gesellschaftliche Situation nicht eher dazu einladen, die Beziehungen zu den anerkannten Gemeinschaften zu dekonstruieren? Sollte nicht ein Seelsorgedienst für Atheisten oder Menschen ohne Religionszugehörigkeit gewährleistet oder der konfessionelle Charakter der Seelsorge regelrecht aufgelöst werden? Finanzierung und Repräsentation stehen hier im Mittelpunkt.

Etwas vage Wünsche

Eine recht homogene Position kennzeichnete die Diskussion, die sich meiner Meinung nach auf zwei Wünsche zusammenfassen lässt. Einerseits soll sichergestellt werden, dass die religiöse Vielfalt der zeitgenössischen Schweiz auf der Ebene der staatlichen Vorkehrungen besser berücksichtigt wird. Andererseits würde es auch darum gehen, den Dialog zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu strukturieren und zu stabilisieren.

Als es jedoch darum ging, die möglichen Formeln für eine solche Artikulation zu erörtern, blieb die Diskussion relativ vage - abgesehen von der Erwähnung einer möglichen Wiederholung der parlamentarischen Initiative für einen Artikel über Religion und Toleranz. Ich stelle auch fest, dass die Schaffung eines Rahmens für die etablierten Kooperationen zwischen Religionsgemeinschaften und dem Bundesstaat (Armeeseelsorge und Seelsorge in den Bundeszentren für Asylsuchende) kaum thematisiert wurde. Vielleicht, weil es zu konkret wurde?

Elemente der Reflexion

Zwischen Gleichgültigkeit und Instrumentalisierung

Die Diskussion zeigt meiner Meinung nach die Notwendigkeit, weiterhin nach einem Diskurs über die Verbindung zwischen Religionsgemeinschaften und Staat zu suchen, der es vermeidet, in zwei Sackgassen zu geraten: entweder in die Sackgasse einer Gleichgültigkeitsbeziehung in dem der Staat nicht mehr in der Lage ist, den Rahmen für die Interaktionen rund um die Religion zu pflegen; oder der einer Instrumentalbeziehung wo die Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften ausschließlich aus staatlicher Perspektive begründet (Sicherheitspolitik, Gesundheitspolitik, Politik des sozialen Zusammenhalts, Domestizierung usw.) wird.

Die Mechanismen der Anerkennung sollten auf diesen dritten Weg hinweisen, der noch nicht erkennbar ist.

Um Anerkennung kämpfen und Zusammenarbeit organisieren

Angesichts des Beitrags der Freidenker frage ich mich, ob es in künftigen Diskussionen über diese Artikulation nicht Stoff dafür gäbe, zwischen zwei Aspekten der Anerkennung zu unterscheiden: derjenigen, die mit der Darstellung von Identitäten verbunden ist, und derjenigen, die mit der Zusammenarbeit um definierte Herausforderungen verbunden ist.

Religiöse Zusammenarbeit sollte nicht von Identitäten aus gedacht werden, sondern von den Angeboten an Sinn, Praxis und Solidarität, die von konkreten Organisationen geleistet werden. Ausgehend von den messbaren Auswirkungen konkreter Praktiken, kann die Zusammenarbeit organisiert werden. Die Organisation der Zusammenarbeit von der Problematik der Repräsentation zu entkoppeln, würde es ermöglichen, die Aufmerksamkeit auf eine Praxis zu lenken, die sich unabhängig strukturiert der Erwartungen und Bedürfnisse des Staates und nicht auf einer Identität, die immer schon hybridisiert, durch das politische Dispositiv und durch einen Kampf um Anerkennung geprägt ist.

Dies bedeutet nicht, dass der Kampf um Anerkennung ignoriert werden sollte, sondern dass er seinen Entfaltungsort im Rahmen des interreligiösen Dialogs und der interreligiösen Begegnung findet - und weitergehend im Rahmen der interreligiösen Zusammenarbeit, die unabhängig von der Beziehung zum Staat stattfinden kann. Die Inszenierung von Identitäten im öffentlichen Dialog wird auf der Ebene einer Gesellschaft mit hybriden Identitäten eine fruchtbarere Wirkung haben als die Forderung nach einer (immer vereinfachenden) Darstellung von Identitäten auf der unmittelbaren Ebene der Organisation der Zusammenarbeit.

Fortsetzung der Ereignisse

Die Veranstaltungen rund um das Jubiläum der Bundesverfassung gehen im Polit-forum weiter! Am 12. September werden Jürg Halter und Rahel Freiburghaus den Rollender Tisch in den Straßen von Bern zur Frage "In welchem Zustand befindet sich unsere Verfassung?". Die Diskussion wird um die Texte fortgesetzt, die während des Rollenden Tisches 15. September in der Demokratie-bar .

Facebook
WhatsApp
Twitter
Email
Picture of Elio Jaillet

Elio Jaillet

Docteur en théologie

Chargé des questions théologiques et éthiques

Alle Beiträge

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor